Teledienste sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele. Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Teledienste im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gebühr
Im Rahmen der Gewerbeanzeige nach Gebührenordnung LSA
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)