Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)