Reisepass melden wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort angezeigen (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

50 - Bürgerbüro (Einwohnermeldestelle)

Telefon:
034909 80 465
Fax:
034909 80 412
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Postanschrift
Postanschrift Am Markt
Am Markt 11
06385Aken (Elbe)
Besucheradresse
Besucheradresse Verwaltung Bärstraße
Bärstraße 50
06385Aken (Elbe)