Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt