Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt