Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.
Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ihre Anschrift hat sich geändert.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt