Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

62 - Gewerbe

Telefon:
034909 80 463
Fax:
034909 80 412
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Besucheradresse
Besucheradresse Verwaltung Bärstraße
Bärstraße 50
06385Aken (Elbe)
Postanschrift
Postanschrift Markt
Markt 11
06385Aken (Elbe)

(nur Postanschrift)

Zuständigkeiten