Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)