Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)