Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)