Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
ca. 2 Wochen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt