Wenn Sie
abbrennen möchten, müssen Sie dies als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber ganzjährig der zuständigen Stelle anzeigen.
Fügen Sie Ihrer Anzeige alle erforderlichen Angaben und Unterlagen bei, damit die zuständige Stelle Ihr Vorhaben prüfen kann:
Zeigen Sie das von Ihnen geplante Feuerwerk mit folgenden Fristen bei der zuständigen Stelle an: 2 Wochen vorher für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. 2 Wochen vorher für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig. Zeigen Sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Schifffahrtsstraßen sind, mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Stelle an.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)