Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Aken (Elbe) - 50 - Standesamt

Telefon:
034909 80 430
Fax:
034909 80 412
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Postanschrift
Postanschrift Markt
Markt 11
06385Aken (Elbe)

(nur Postanschrift)

Anschrift
Besucheradresse Historisches Rathaus
Markt 11
06385Aken (Elbe)

Zuständigkeiten