Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
keine
Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie bisher noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)