Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt