Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:
Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:
Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
Landesamt für Verbraucherschutz
Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)
Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.
Fristtyp: Genehmigungsfiktion
Keine Frist
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.
§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
§ 13 Absatz 2 (ArbZG)
Keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)