In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
oder
und
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Für die Bestattung
Im Falle einer Urnenbestattung
Bitte wenden Sie sich
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)