Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden. Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)