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Aufruf zur Sport- und Kulturförderliste 2025

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Aufruf zur Sport- und Kulturförderliste 2025

 

Alle Vereine, Gruppen, Initiativen, welche die öffentlichen Kultur- und Sportstätten der Stadt Aken (Elbe), wie beispielsweise den

  • Veranstaltungssaal „Schützenhaus“,
  • das Volksbad Aken (Elbe) mit dem „Haus der Vereine“,
  • die Turnhalle „Berliner Hof“,
  • die Räumlichkeiten von Kindertagesstätten und der Grundschule „Werner Nolopp“,
  • die Festwiese oder
  • die Marienkirche

im Jahr 2025 für kulturelle oder sportliche Zwecke nutzen möchten, werden aufgefordert, Ihren Antrag zur Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2025 bis zum 29.09.2024 bei der Stadt Aken (Elbe) digital unter r.barniek@aken.de oder per Post einzureichen.

Nicht fristgerecht eingereichte bzw. unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall muss der volle Betriebskosten- und Gebührensatz erhoben werden.

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Antrag auf Aufnahme in die Sport- und Kulturfördderliste.pdf
79 KB

© Robert Barniek E-Mail

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