Aufruf zur Sport- und Kulturförderliste 2025
Alle Vereine, Gruppen, Initiativen, welche die öffentlichen Kultur- und Sportstätten der Stadt Aken (Elbe), wie beispielsweise den
- Veranstaltungssaal „Schützenhaus“,
- das Volksbad Aken (Elbe) mit dem „Haus der Vereine“,
- die Turnhalle „Berliner Hof“,
- die Räumlichkeiten von Kindertagesstätten und der Grundschule „Werner Nolopp“,
- die Festwiese oder
- die Marienkirche
im Jahr 2025 für kulturelle oder sportliche Zwecke nutzen möchten, werden aufgefordert, Ihren Antrag zur Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2025 bis zum 29.09.2024 bei der Stadt Aken (Elbe) digital unter r.barniek@aken.de oder per Post einzureichen.
Nicht fristgerecht eingereichte bzw. unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall muss der volle Betriebskosten- und Gebührensatz erhoben werden.