Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.

Der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V. hat im nachfolgenden Link Informationen zur Anmeldung und Erklärung zusammengestellt:

Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (standesbeamte-sachsen-anhalt.de)

Bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an das Standesamt Aken (Elbe):

Ansprechpartner/in: Frau Worms und Herr Scharf

Standesamt Aken (Elbe)
Markt 11 - Zimmer 12
06385 Aken (Elbe)

Telefon: 034909/80430

© Worms E-Mail

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