Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.
Der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V. hat im nachfolgenden Link Informationen zur Anmeldung und Erklärung zusammengestellt:
Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (standesbeamte-sachsen-anhalt.de)
Bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an das Standesamt Aken (Elbe):
Ansprechpartner/in: Frau Worms und Herr Scharf
Standesamt Aken (Elbe)
Markt 11 - Zimmer 12
06385 Aken (Elbe)
Telefon: 034909/80430