Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
Für den Partnerschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
Für die Gewerbeanmeldung:
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)