Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)