Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)