Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Formulare vorhanden:
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)