Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.
Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:
Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt