Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Was sollte ich noch wissen?

Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

60 - Sicherheit, Ordnung und Umwelt

Telefon:
034909 80 413
Telefon:
034909 80 461
Telefon:
034909 80 463
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034909 80 433
Fax:
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Besucheradresse
Besucheradresse Verwaltung Bärstraße
Bärstraße 50
06385Aken (Elbe)
Postanschrift
Postanschrift Markt
Markt 11
06385Aken (Elbe)

(nur Postanschrift)