In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Sie können die Abberufung verantwortlicher Personen online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Abberufung online anzeigen:
Abberufung schriftlich anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Nachweise über die Abberufung der verantwortlichen Person
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige aber unverzüglich einreichen.
Keine
Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder Sie eine weitere verantwortliche Person bestellen, müssen Sie dies mitteilen.
Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt