Jedes Kind in Sachsen-Anhalt hat vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Der Besuch der Tageseinrichtung ist freiwillig.
Für Schulkinder heißt das, dass sie je 6 Stunden je Schultag betreut werden. Während der Schulferien sind es bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden.
Von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zum 14. Lebensjahr hat Ihr Kind Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt in der Hausaufgabenbetreuung und der Freizeitgestaltung.
Vielerorts gibt es zusätzlich besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder.
Der Träger der Tageseinrichtung hat auf Wunsch der Eltern eine kindgerechte Mittagsmahlzeit bereitzustellen.
Sie melden Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung an und auch wieder ab.
Sie können den täglichen Betreuungsbedarf nach Ihren individuellen Bedürfnissen wählen.
Der Leistungsumfang und die Anzahl der Betreuungsstunden werden schriftlich mit der Einrichtung vereinbart.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Tageseinrichtung.
Der Wohnsitz Ihres Kindes, was betreut werden soll, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Tageseinrichtung.
Auskünfte über die Kosten der Hortbetreuung erteilt Ihnen die betreffende Einrichtung vor Ort.
(Es fallen Kostenbeiträge für die Betreuung und die Verpflegung der Kinder an.)
Bitte melden Sie Ihr Schulkind spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das nächste Schuljahr an.
Es ist auch möglich, dass Ihr Kind in Sachsen-Anhalt ein erweitertes Betreuungsangebot erhält. Ein erweiterter ganztägiger Platz umfasst ein Förderungs- und Betreuungsangebot von bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden.
Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund der familiären Situation oder wegen anderer Gründe eine erweiterte ganztägige Betreuung für Ihr Kind brauchen. Unter diesen Voraussetzungen hat jedes Schulkind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang während der Schulferien auch einen solchen Anspruch. Sobald Ihr schulpflichtiges Kind in den 7. Schuljahrgang versetzt wurde, das 14. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, kann es weiterhin betreut werden, wenn Betreuungsplätze frei sind.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12.00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
(nur Postanschrift)