Aufgrund der landesweiten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 19.04.2020 entschied die Landesregierung am 26. März, den Kommunen zu empfehlen, für April keine Beiträge zu erheben.
Am 27. März wurde im § 1 Abs. 1 des gemeinsamen Runderlass des Ministerium für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration über die „Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs.1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz“ der Anwendungsbereich auf die Beiträge von Eltern begrenzt, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.“
Glücklicherweise erhielt die Stadtverwaltung am heutigen Tage eine Pressemitteilung der Landesregierung in dem der Anwendungsbereich, auf die Familien erweitert wurde, die die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im April in Anspruch nehmen mussten.
Eine wichtige Erweiterung, die die Stadt Aken (Elbe) und die AWO sehr begrüßen. Bürgermeister Bahn sagt: „Es ist das richtige Zeichen, dass wir diejenigen, die in vorderster Reihe unser Gesundheits- und Pflegesystem und die Daseinsvorsorge der öffentlichen Infrastruktur aufrecht erhalten und die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr und Rettungsdienste sicherstellen, auch entlasten. Wir sollten allen Eltern in dieser schwierigen Zeit unsere Unterstützung geben.“
Wer bereits überwiesen hat, bekommt seinen Beitrag im Laufe des Monats April zurück. Alle Eltern, die den April-Beitrag noch nicht gezahlt haben, müssen dies auch nicht tun.
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