Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wurde der Zugang zur Notbetreuung erleichtert. Dies führte in den vergangenen Tagen zu einer Steigerung der Anträge auf Notbetreuung.
In der heutigen Sitzung des „Kompetenzteams Soziales“ wurde entsprechend der Fallzahlen die 2. Stufe der Notbetreuung aktiviert. Die „Stand-by-Einrichtungen“ werden aktiviert und es stehen ab Mo., 30.03.2020 alle Einrichtungen der Stadt Aken (Elbe), „Bummi“; „Lebensfreude“, „Borstel“, „Pittiplatsch“ und der Hort der Grundschule „Werner Nolopp“ aktiv für die Notbetreuung zur Verfügung.
Bitte schöpfen Sie alle Ihnen verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten aus, bevor Sie Ihr Kind in die Notbetreuung geben.
Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden. Hierüber werden Sie umgehen informiert.
Ihr
Jan-Hendrik Bahn
Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)