Auf der Grundlage der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ist es der Stadt Aken (Elbe) einschließlich der Ortschaften wieder möglich die Trauerhallen/Friedhofskapellen für den eingeschränkten Betrieb und Publikumsverkehr zu öffnen:
Folgende Schutzmaßnahmen sind einzuhalten:
1. Beim Betreten der Trauerhalle/Friedhofskapelle wird das Tragen einer entsprechenden Mund- Nasen-Bedeckung empfohlen.
2. Es gelten die Abstandsregeln der 6. Eindämmungsverordnung von 1,5 m.
3. Vor Eintritt in die Trauerhalle/Friedhofskapelle sind die Hände zu desinfizieren.
4. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind bei Trauerfeiern die Kontaktdaten der Anwesenden anzugeben. Die Bestattungshäuser sind verpflichtet, alle anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss:
Ø Vor- und Familienname,
Ø vollständige Anschrift und Telefonnummer
5. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und den zuständigen Ämtern auf Verlangen vollständig vorzulegen.
6. Für die jeweilige Nutzung der Trauerhalle/Friedhofskapelle ist unter Berücksichtigung der 6. Eindämmungsverordnung ein personen- und hausstandspezifisches Bestuhlungskonzept zu erarbeiten
7. Die maximale Personenzahl wird, analog zur 6. Eindämmungsverordnung, auf 20 Personen festgesetzt.
8. Die maximale Aufenthaltsdauer für die Nutzer*innen in den Räumlichkeiten ist so gering wie möglich zu halten.
Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden. Hierüber werden Sie umgehend informiert.
Geben Sie Acht auf sich und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Jan-Hendrik Bahn