BCKategorie 18.04.2016 09:09:36 Uhr | Artikel-Kategorien

Steuererleichterungen für Unternehmen der Stadt Aken (Elbe)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit Rundschreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus konkretisiert.
Die Stadt Aken (Elbe) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von nachweislich
unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen
1. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, wie auch zur
Einkommen- und Körperschaftsteuer, beim zuständigen Finanzamt zu stellen sind. Die Stadt
Aken (Elbe) erhält von dort die entsprechenden Mitteilungen, woraufhin die
Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 angepasst werden.
2. eine Stundung der bereits fälligen bzw. bis zum 31.12.2020 fällig werdenden
Gewerbesteuer bzw. deren Vorauszahlungen mit dem beigefügten Vordruck beantragt werden
kann. Eine Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stundungsantrags
kann neben dem Postweg auch per Fax an 034909/80439 oder per E-Mail an info@aken.de
erfolgen.

Ihr

Jan-Hendrik Bahn
Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)

Steuererleichterungen für Unternehmen der Stadt Aken (Elbe)
Symbol Beschreibung Größe
20200326_1300_Mitteilung_Bürgermeister_Steuererleichterungen_Formular.pdf
0.2 MB
20200326_1600_Mitteilung_Bürgermeister_Steuererleichterungen.pdf
0.1 MB

© Sebastian Schwab E-Mail

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