BCKategorie 18.04.2016 09:09:36 Uhr | Artikel-Kategorien

Schließung aller öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Aken (Elbe) ab dem 02.11.2020

Schließung aller öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Aken (Elbe) ab dem 02.11.2020

Ab dem 02. November 2020 gelten deutschlandweit zusätzliche Corona-Regeln. Wichtigste Maßnahme ist es, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Außerdem gilt weiterhin:

Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen,

ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt führt bis auf weiteres zur Schließung folgender Einrichtungen:

Ø  Schifffahrts- und Heimatmuseum

Ø  Dorfgemeinschaftshäuser

     o   Kühren, Kleinzerbst, Susigke

Ø  Sportstätten der Stadt Aken (Elbe)

     o   Haus der Vereine

     o   Turnhalle Berliner Hof

Diese Maßnahmen treten ab dem 02. November in Kraft.

Gemäß der Empfehlung der Bundesregierung sind „nicht notwendige“ Privatveranstaltungen abzusagen. Weiterhin ist, „wo immer möglich“, auf Sozialkontakte zu verzichten. Alle Regelungen des Bund-Länder-Beschlusses finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

An alle Akener Bürgerinnen und Bürger ergeht der Hinweis, alle Behördengänge in der Stadtverwaltung Aken (Elbe) auf das Nötigste zu beschränken. Innerhalb der Verwaltungsgebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister Stadt Aken (Elbe)

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41_20201030_Schließung_Öffentliche_Einrichtungen_Aken.pdf
0.3 MB

© Sebastian Schwab E-Mail

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