Die Covid 19-Pandemie hat insbesondere zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz für Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe und kleinere Unternehmen geführt. Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.
Wichtig: Die Anträge sollen mit geringem bürokratischen Aufwand und sehr schnell bewilligt werden. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an
soforthilfe-corona@ib-lsa.de
In Kürze ermöglichen wir Ihnen die Online-Antragstellung. Sobald dieses Verfahren eingerichtet ist, informieren wir Sie umgehend hier und auf unseren Social-Media-Kanälen.
Die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Die Bundesregierung und das Land Sachsen-Anhalt stellen die Mittel zur Verfügung, um den Antragsberechtigten die Soforthilfe zu gewähren. Wir rechnen mit vielen Tausend Anträgen. Wir arbeiten mit Hochdruck, um die Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen. Helfen Sie uns, indem Sie vorzugsweise die Antragsunterlagen per E-Mail schicken oder – sobald vorhanden – von der Online-Antragstellung Gebrauch machen. Den Postweg sollten Sie bitte nur im Ausnahmefall wählen, weil hier mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.
Wir bitten Sie, von Nachfragen möglichst abzusehen.
Beachten Sie bitte die FAQ auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Alle wichtigen Informationen und Schritte zu einer erfolgreichen Antragstellung sind für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/corona-soforthilfe
Beide Dokumente finden Sie auch am Ende des Artikels hier uaf dieser Seite!
Ihre Vorteile
Einmalige, nicht rückzahlbare Leistung bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten bei Antragstellung
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- bis zu 25 Erwerbstätige bis zu 20.000 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 25.000 Euro
Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach Eingang des vollständigen Förderantrages
Was Sie beachten sollten
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular als Scan (PDF) bis spätestens zm 31. Mai 2020 an soforthilfe-corona@ib-lsa.de.
Für postalisch eingehende Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen
Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe ist nachzuweisen
Hinweise zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung finden Sie HIER