BCKategorie 18.04.2016 09:09:36 Uhr

Erläuterung von Fachbegriffen

Abstammungsurkunde

Die Abstammungsurkunde ist eine erweiterte Geburtsurkunde. Sie enthält Angaben, die evtl. nach der Geburtsbeurkundung eintreten, wie z.B. Namensänderungen, Adoption.

Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Aufenthaltsbescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung ist ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister, aus dem u.a. der Name, der Familienstand, die Religion und der Wohnsitz einer Person hervorgehen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Das Familienbuch ist eine Urkunde in Form einer Karteikarte, welches nicht mit dem Stammbuch der Familie verwechselt werden darf. Es enthält u.a. Angaben über die Eheleute, deren Eltern und Kinder.

Familienbücher wurden in den alten Bundesländern seit dem 01.01.1958 und in den neuen Bundesländern seit dem 03.10.1990 bei jeder Eheschließung automatisch angelegt.

Führungsort des Familienbuches:

Bei bestehender Ehe wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, welches für den Wohnsitz der Eheleute zuständig ist.

Ist die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, wo der noch lebende Ehepartner seinen Hauptwohnsitz hat.

Wurde die Ehe geschieden oder sind die Ehegatten getrennt lebend, wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig war.


Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist neben dem Familienbuch ein weiterer urkundlicher Nachweis der Eheschließung.

Sie wird grundsätzlich vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt.



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