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Bundestagswahl 2025 - Hinweis zur Wahlscheinbeantragung

[(c): Pixabay]

Liebe Wählerinnen und Wähler,

in den nächsten Tagen erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025.

Sie haben hiermit die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Beantragung der eingehenden Wahlscheinanträge kann erst nach Erhalt der Stimmzettel, frühestens ab 05.02.2025, erfolgen.


Wir bitten um Verständnis.


Ihr Wahl-Team der Stadt Aken (Elbe)

15.01.2025

© Worms E-Mail

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