Gemäß des § 15 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Ortsfeuerwehren Kleinzerbst, Kühren und Susigke die ehrenamtlichen Funktionen des/der
Ortswehrleiter/in
sowie des/der stellvertretenden Ortswehrleiters/in
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen.
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Ausschreibungen für die oben genannten ehrenamtlichen Funktionen.