W a h l b e k a n n t m a c h u n g
1. Am Sonntag, den 19. Juni 2022, findet die Wahl zum/zur Bürgermeister* in der Stadt Aken (Elbe) statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Das Gebiet der Stadt Aken (Elbe) ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1
Wahlraum - Kindertagesstätte "Borstel", Nebengebäude, Komturstraße 19
1. Ackerstraße 9. Köthener Landstraße
2. Am Notstall 10. Mennewitzer Weg
3. Bobbestraße 11. Mühlenstraße
4. Bruchwinkel 12. Randel-Hannemann-Weg
5. Feldstraße 13. Ringstraße
6. Heidestraße 14. Roonstraße
7. Kleinzerbster Straße 15. Schwabenstraße
8. Köthener Chaussee 16. Spittelstraße
Wahlbezirk 2
Wahlraum - Sekundarschule „Am Burgtor“, Foyer, Burgstraße 16
1. Am Magdalenenteich 11. Holländer Weg
2. Bahnhofstraße 12. Neuer Weg
3. Bismarckplatz 13. Kaiserstraße
4. Buchenweg 14. Lazarettstraße
5. Calber Landstraße 15. Obselauer Weg
(außer Nr. 89, 90, 91, 92) und Obselau
6. Dr. Pilling Straße 16. Straße der AWG
7. Eichenweg 17. Töpferbergstraße
8. Finkenherd 18. Weberstraße
9. Flurstraße 19. Werner-Nolopp-Straße
10. Große Hopfenbreite 20. Zum Burglehn
Wahlbezirk 3
Wahlraum - Kindertagesstätte "Borstel", Hauptgebäude, Komturstraße 19
1. Am Wasserturm 10. Meisterstraße
2. Angerstraße 11. Schützenplatz
3. Gartenstraße 12. Silberstraße
4. Heiratsberg 13. Spronaer Straße
5. Hermann-Löns-Straße 14. Stiftstraße
6. Hopfenstraße 15. Himmelreichstraße 52 bis 72 (nur gerade Hausnummern)
7. Kirchstraße und 77 bis 105 (durchgehend)
8. Komturstraße 16. Ritterstraße 44 bis 84 (nur gerade Hausnummern)
9. Köthener Straße und 57 bis 99 (durchgehend)
Wahlbezirk 4
Wahlraum - Grundschule „Werner-Nolopp“, Speiseraum , Burgstraße 1
(Eingang über Poststraße)
1. Bärstraße 10. Mönchsgang
2. Burgstraße 11. Nikolaiplatz
3. Dessauer Straße 12. Parkstraße
4. Elbstraße 13. Philippsburg
5. Fährstraße 14. Poststraße
6. Fischerstraße 15. Ziegelstraße
7. Hafenstraße 16. Himmelreichstraße 1 bis 51 (durchgehend)
8. Kantorstraße und 53 bis 75 (nur ungerade Hausnummern)
9. Markt 17. Ritterstraße 1 bis 43 (durchgehend)
und 45 bis 55 (nur ungerade Hausnummern)
Wahlbezirk 5
Wahlraum - Kindertagesstätte Pittiplatsch, Raum 5, Dessauer Landstraße 33
1. Amselweg 7. Kiefernweg
2. An der Rohrlache 8. Nachtigallenweg
3. Dessauer Chaussee 9. Puschkinstraße
4. Dessauer Landstraße 10. Storchstraße
5. Erwitter Straße 11. Waldstraße
6. Freiheitstraße
Wahlbezirk 6
Wahlraum - Kindertagesstätte Pittiplatsch, Raum 6, Dessauer Landstraße 33
1. Am Alten Elbdeich 7. Schillerstraße
2. Am Dreieck 8. Schrebergartenweg
3. Am Neuen Friedhof 9. Straße des Friedens
4. Arndtstraße 10. Straße der Solidarität
5. Geibelstraße 11. Susigker Straße
6. Goethestraße
Wahlbezirk 7
Wahlraum - Gemeindezentrum, Reppichauer Straße 1, Ortschaft Kleinzerbst,
1. Akener Straße 5. Parkstraße
2. Flurstraße 6. Reppichauer Straße
3. Försterwinkel 7. Waldweg
4. Kleines Dorf
Wahlbezirk 8
Wahlraum - Gemeinderaum, Dorfstr. 13, Ortschaft Kühren
Ortschaft Kühren
- An der Mühle 2. Calber Landstraße 89, 90, 91 und 92 3. Dorfstraße
Ortschaft Mennewitz
1. Am Schilf 3. Pappelweg
2. Mennewitz 4. Robinienweg
Wahlbezirk 9
Wahlraum - Feuerwehrgerätehaus Lindenstraße 49a, Ortschaft Susigke
1. Kabelweg 2. Lindenstraße
Der Briefwahlvorstand der Stadt Aken (Elbe) tritt am 19. Juni 2022 um 15:30 Uhr in der Grundschule „Werner Nolopp“ Raum 101, Burgstraße 1 in Aken (Elbe), zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Ab 18:00 Uhr erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich und für jedermann zugänglich.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Wähler haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden.
Der Stimmzettel enthält in alphabetischer Reihenfolge die Namen und Vornamen der im Wahlbereich zugelassenen Bewerber zur Bürgermeisterwahl und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.
Auf dem Stimmzettel muss der Name des Bewerbers zur Bürgermeisterwahl, dem die Stimme gegeben werden soll, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.
Die wahlberechtigte Person hat für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Stimme. Nicht mehr als eine Stimme auf dem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden!
4. Es besteht die Möglichkeit einer Stichwahl am 10. Juli 2022.
Wahlberechtigte, die für die Wahl des Bürgermeisters eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nach § 20 KWG LSA für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.
5. Ein Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschiebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegeben Stelle, Rathaus, Markt 11, 06385 Aken (Elbe) eingeworfen/abgegeben werden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind bei der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude, Bärstraße 50, Zimmer 03, voraussichtlich ab dem 02.06.2022 erhältlich. Des Weiteren wird wieder die Möglichkeit bestehen, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten während der Dienstzeit bis zum Freitag, 17.06.2022, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung schriftlich, elektronisch oder mündlich beantragt werden. Die elektronische Beantragung über die Internetseite der Stadt Aken (Elbe) ist bis zum Mittwoch, 15.06.2022 20:00 Uhr möglich. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Öffnungszeiten des Wahlbüros im Verwaltungsgebäude in der Bärstraße 50 ab 02.06.2022
Montags bis Donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag, den 17.06.2022 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag, den 18.06.2022 10:00 – 12:00 Uhr
6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 32 (3) Kommunalwahlgesetz LSA).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Allgemeine Hinweise zum Wahltag aufgrund der pandemischen Lage:
Es gilt die am Wahltag gültige Eindämmungsverordnung über Maßnahmen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt.
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen jederzeit das Wahlbüro der Stadtverwaltung Aken (Elbe) unter den Telefonnummern 034909 80-413, -463 oder -461 zur Verfügung.
Aken (Elbe), 13.04.2022
Jan-Hendrik B a h n
Bürgermeister
der Stadt Aken (Elbe)