Mit Schreiben vom 17.Juli 2018 informierte das Landesverwaltungsamt die Stadt Aken (Elbe) über die beabsichtigte Unterschutzstellung des NSG „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ nach § 23 BNatSchG und § 15 NatSchG LSA.
Hierin sind deutliche Erweiterungen der Kernzonen innerhalb des bestehenden Naturschutzgebietes vorgesehen. Diese betreffen vor allem zahlreiche Flächen des Deichrückverlegungsprojektes, nördlich des elbnahen Rad- und Wanderweges als auch südlich der L 63 im Dessauer Busch.
Eine Ausweitung der Kernzonen bedeutet, dass diese Gebiete nicht mehr erleb- und begehbar für Jedermann bleiben, auch Angler, Jäger oder Forstwirtschaft sind aus den Gebieten ausgeschlossen. Gebiete in unmittelbarer Nähe von unserer Stadt, die über Generationen erlebbar waren sollen nun für die Öffentlichkeit, für UNS; nicht mehr zugänglich sein. Zudem besteht durch die Bildung von zusätzlichen Kernzonen direkt an der Elbe durch Totholz ein erheblich höheres Risiko im Hochwasserschutz der Stadt Aken. Der Tourismus sowie der Brandschutz als auch der Rettungsdienst erfahren durch diese Verordnung erhebliche Einschränkungen und Brandschutz
Der Stadtrat und Bürgermeister sprechen sich u.a. aus folgenden Gründen im gemeinsamen Schulterschluss gegen diese Verordnung einstimmig aus:
Verlust von seit Jahrhunderten erlebbarer Natur
Drastischer Anstieg von Hochwasserrisiken
Schaden für den Tourismus und dessen künftiger Entwicklung
Gefährdung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stellungnahme und Ihrer Unterschrift. Lehnen Sie den Entwurf zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ in der Fassung vom 13. Juni 2018 ab. Hierzu fügen wir der aktuellen Ausgabe des ANB ein Antwortschreiben/ Stellungnahme für Sie bei, die Sie bitten auszufüllen. Diese können Sie direkt ans Landesverwaltungsamt schicken oder bei uns in der Stadtverwaltung abgeben.
Die Verordnung im Detail mit allen Anlagen und Karten kann seit 09. August bis einschließlich 10. September 2018 bei Herrn Doege in der Bauverwaltung eingesehen werden. Zudem steht die NSG Verordnung „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ mit allen Anlagen bis zum 10.09.2018 auch als Download aauf der Internetseite vom Landesverwaltungsamt zur Verfügung. Dies ist der Link auf die Homepage des Landesverwaltungsamtes, auf der der vollständige Verordnungsentwurf einzusehen ist: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=57660
Bis zum 25.09.2018 kann jedermann bei der Stadt Aken (Elbe) oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.