Schiedsstelle

Das Amtsgericht Köthen hat im Juni 2021 Herrn Sven Störger als Schiedsperson der Schiedsstelle der Stadt Aken (Elbe) berufen.

Die Tagungen der Schiedsstelle finden in der Regel im Sitzungsraum der Verwaltungsnebenstelle Bärstraße 50 (Raum 6, OG) statt.

An jedem letzten Donnerstag im Monat steht Herr Störger von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Sie können die Schiedsperson auch per E-Mail unter schiedsstelle@aken.de erreichen.

 

Was bieten wir?

Wir sind als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation fern jeder sachfremder Interessen. Wir arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch durch ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die nahezu unentgeltlich tätig sind.
Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollsteckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen hat, festgelegt werden.
Wir arbeiten sehr kostengünstig und bürgrnah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich tätige Frauen und Männer in Ihrer Nachbarschaft. Wir unterliegen einer ständigen Aufsicht durch die Dorektoren/Direktorinnen der Amtsgerichte.
Und wenn alles nicht hilft: Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

Wir sind nicht unbezahlbar!

Die Schiedsfrauen  und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu bezahlen, die durchschnittlich bei 50,- € liegen; im günstigsten Fall können die Parteien einen Vergleich schließen und sich die Kosten auch noch teilen.

Was können Sie erwarten?

Sie sitzen bei der Schiedsfrau/Schiedsmann als Mediatoren am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch zu sein.

Wann müssen Sie eine Schlichtungsstelle anrufen?

Die Druchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlchen Schlichtungsstelle ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls ist Ihre Klage unzulässig.
Sie müssen also nachweisen können, dass eine Schlichtung druchgeführt wurde und dabei keine Einigung erzielt werden konnte.
Es handelt sich dabei um:

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
    beispielsweise wegen
    - Störungen vom Nachbargrundstück,
    - überhängender Zweige,
    - Hinüberfallens von Früchten;
    - eines Grenzbaums,
    - der Errrichtung eines Zaunes sowie
    - der im Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelten privaten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungenvon einem gewerblichen Betrieb handelt.

  • Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug
    beispielsweise wegen
    - Beleidigungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden oder
    - Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Einigung am Gartenzaun
Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt - Einfach und konkret [(c) Ministerium für Justiz und Gleichstellung]
0.5 MB
Schlichten statt richten
Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt [(c) Ministerium für Justiz und Gleichstellung]
0.3 MB

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