Für das Halten von mindestens 3 Monate alten Hunden wird in Sachsen-Anhalt Hundesteuer erhoben. Steuerpflichtig ist dabei der Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und kann von den Gemeinden nach dem kommunalem Satzungsrecht erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.
Sie haben sich einen Hund zugelegt oder sind mit Ihrem Hund umgezogen, dann melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde, um Ihren Hund anzumelden. Die Hundesteuer wird dann automatisch berechnet. Die Steuer wird je Hund bezahlt und muss einmal im Jahr bezahlt werden. Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt automatisch mit der Anmeldung Ihres Hundes bei Ihrer Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12.00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
(nur Postanschrift)