Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden verlängert und teilweise verschärft. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder Anfang Januar geeinigt.
Noch gibt es keine verbindliche Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Dennoch scheint gesichert, dass es auch nach dem 11. Januar eine Notfallbetreuung für Kinder systemrelevanter Elternteile in den Kindertageseinrichtungen und im Hort geben wird.
Da es diesbezüglich seitens der Landesregierung noch keinerlei aktuelle Informationen gibt, verlängert die Verwaltung, die Notbetreuung, gemäß der Bürgerinformation 45/2020 vom 15.12.2020, mindestens bis zum 31.01.2021.
Für die Notbetreuung ist die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers, Dienstvorgesetzten oder bei Selbständigen durch die schriftliche Eigenauskunft nachzuweisen
Damit die Eltern die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig einen Nachweis Ihres Arbeitsgebers zu erhalten, stellt die Verwaltung ein erweitertes Formular als Anlage dieser Bürgerinformation zur Verfügung, welches die Betreuung bis Ende Januar 2021 regelt.
Geben Sie das Nachweisformular in Ihrer Kindertageseinrichtung bzw. im Hort ab.
Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden.
Hierüber werden Sie umgehend informiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Jan-Hendrik Bahn
Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)